Ich übernehme die komplette laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen und Steuerkanzleien – individuell, effizient und rechtskonform. Dabei arbeite ich im Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG – ohne steuerliche oder rechtliche Beratung.
Rechtlicher Hinweis: Alle Leistungen erfolgen gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG: Buchen laufender Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Es erfolgt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.